<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Elternunterhalt Archive - Rechtsanwältin Ines Braun Berlin</title>
	<atom:link href="https://anwaeltin-braun.de/category/elternunterhalt-blog/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://anwaeltin-braun.de/category/elternunterhalt-blog/</link>
	<description>Mediatorin und Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht</description>
	<lastBuildDate>Thu, 19 Dec 2019 11:21:21 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=7.0</generator>

<image>
	<url>https://anwaeltin-braun.de/wp-content/uploads/2019/02/cropped-ines-braun-logo-512px-32x32.jpg</url>
	<title>Elternunterhalt Archive - Rechtsanwältin Ines Braun Berlin</title>
	<link>https://anwaeltin-braun.de/category/elternunterhalt-blog/</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Fachvortrag Elternunterhalt 2018</title>
		<link>https://anwaeltin-braun.de/fachvortrag-elternunterhalt-2018/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Elke Hausmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Nov 2018 13:00:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Elternunterhalt]]></category>
		<category><![CDATA[Fachvorträge]]></category>
		<category><![CDATA[Fachvortrag]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://anwaeltin-braun.de/?p=1962</guid>

					<description><![CDATA[<p>Fachvortrag in Berlin Arbeitskreis Familienrecht des Berliner Anwaltsvereins In diesem Vortrag geht es um bedürftige Eltern und um die Verpflichtungen, die dann auf deren Kinder zukommen. Die in einem Pflegeheim anfallenden Kosten sind häufig so hoch, dass die Renten der Eltern und die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen. Kinder sind gesetzlich verpflichtet, für den Unterhalt [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://anwaeltin-braun.de/fachvortrag-elternunterhalt-2018/">Fachvortrag Elternunterhalt 2018</a> erschien zuerst auf <a href="https://anwaeltin-braun.de">Rechtsanwältin Ines Braun Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h6>Fachvortrag in Berlin</h6>



<h6>Arbeitskreis Familienrecht des Berliner Anwaltsvereins</h6>



<span id="more-1962"></span>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



In diesem Vortrag geht es um bedürftige Eltern und um die Verpflichtungen, die dann auf deren Kinder zukommen. Die in einem Pflegeheim anfallenden Kosten sind häufig so hoch, dass die Renten der Eltern und die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen. Kinder sind gesetzlich verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Eltern zu sorgen. Die Sozialhilfeträger übernehmen zwar zunächst die Kosten, holen sich die Leistungen aber so weit wie möglich von den Kindern zurück. 

Ob Kinder Elternunterhalt zahlen müssen, hängt von deren Einkommen und Vermögen ab. Der Vortrag befasst sich ausführlich mit den hier bestehenden rechtlichen Gestaltungsspielräumen. 

Wenn Eltern durch sittliches Verschulden bedürftig geworden sind, ihre Unterhaltsverpflichtung gegenüber ihren Kindern gröblich vernachlässigt oder sich gegenüber ihren Kindern oder deren nahen Angehörigen einer vorsätzlichen schweren Verfehlung schuldig gemacht haben, kann sich der Unterhalt reduzieren oder ganz entfallen. Das sittliche Verschulden muss dabei jedoch von ganz erheblichem Gewicht sein, worauf der Vortrag ebenfalls explizit eingeht.
<p>Der Beitrag <a href="https://anwaeltin-braun.de/fachvortrag-elternunterhalt-2018/">Fachvortrag Elternunterhalt 2018</a> erschien zuerst auf <a href="https://anwaeltin-braun.de">Rechtsanwältin Ines Braun Berlin</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Experten-Talk-Recht Elternunterhalt</title>
		<link>https://anwaeltin-braun.de/experten-talk-recht-elternunterhalt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Elke Hausmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 27 Oct 2018 13:57:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Elternunterhalt]]></category>
		<category><![CDATA[Expertentalk radio paradiso]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://anwaeltin-braun.de/?p=2482</guid>

					<description><![CDATA[<p>„Radio Paradiso Talk“ – Recht mit Rechtsanwältin Ines Braun. Diesmal mit dem Thema Elternunterhalt.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://anwaeltin-braun.de/experten-talk-recht-elternunterhalt/">Experten-Talk-Recht Elternunterhalt</a> erschien zuerst auf <a href="https://anwaeltin-braun.de">Rechtsanwältin Ines Braun Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-audio"><audio controls src="https://anwaeltin-braun.de/wp-content/uploads/2019/03/experten-talk-recht-Radio-10-2018.mp3"></audio></figure>



<p class="wp-block-paragraph"> „Radio Paradiso Talk“ – Recht mit Rechtsanwältin Ines Braun. Diesmal mit dem Thema Elternunterhalt.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://anwaeltin-braun.de/experten-talk-recht-elternunterhalt/">Experten-Talk-Recht Elternunterhalt</a> erschien zuerst auf <a href="https://anwaeltin-braun.de">Rechtsanwältin Ines Braun Berlin</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		<enclosure url="https://anwaeltin-braun.de/wp-content/uploads/2019/03/experten-talk-recht-Radio-10-2018.mp3" length="11634864" type="audio/mpeg" />

			</item>
		<item>
		<title>Fachvortrag Elternunterhalt 2017</title>
		<link>https://anwaeltin-braun.de/fachvortrag-elternunterhalt-2017-02/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Elke Hausmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Nov 2017 13:43:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Elternunterhalt]]></category>
		<category><![CDATA[Fachvorträge]]></category>
		<category><![CDATA[Fachvortrag]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://anwaeltin-braun.de/?p=1982</guid>

					<description><![CDATA[<p>Fachvortrag in Wiesbaden Estate Planner Tage; Verein Estate Planner Deutschland e.V. In diesem Vortrag geht es um bedürftige Eltern und um die Verpflichtungen, die dann auf deren Kinder zukommen. Die in einem Pflegeheim anfallenden Kosten sind häufig so hoch, dass die Renten der Eltern und die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen. Kinder sind gesetzlich verpflichtet, [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://anwaeltin-braun.de/fachvortrag-elternunterhalt-2017-02/">Fachvortrag Elternunterhalt 2017</a> erschien zuerst auf <a href="https://anwaeltin-braun.de">Rechtsanwältin Ines Braun Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h6 class="wp-block-heading">Fachvortrag in Wiesbaden</h6>



<h6 class="wp-block-heading">Estate Planner Tage; Verein Estate Planner Deutschland e.V.</h6>



<span id="more-1982"></span>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">In diesem Vortrag geht es um bedürftige Eltern und um die Verpflichtungen, die dann auf deren Kinder zukommen. Die in einem Pflegeheim anfallenden Kosten sind häufig so hoch, dass die Renten der Eltern und die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen. Kinder sind gesetzlich verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Eltern zu sorgen. Die Sozialhilfeträger übernehmen zwar zunächst die Kosten, holen sich die Leistungen aber so weit wie möglich von den Kindern zurück. Ob Kinder Elternunterhalt zahlen müssen, hängt von deren Einkommen und Vermögen ab. Der Vortrag befasst sich ausführlich mit den hier bestehenden rechtlichen Gestaltungsspielräumen. Wenn Eltern durch sittliches Verschulden bedürftig geworden sind, ihre Unterhaltsverpflichtung gegenüber ihren Kindern gröblich vernachlässigt oder sich gegenüber ihren Kindern oder deren nahen Angehörigen einer vorsätzlichen schweren Verfehlung schuldig gemacht haben, kann sich der Unterhalt reduzieren oder ganz entfallen. Das sittliche Verschulden muss dabei jedoch von ganz erheblichem Gewicht sein, worauf der Vortrag ebenfalls explizit eingeht. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://anwaeltin-braun.de/fachvortrag-elternunterhalt-2017-02/">Fachvortrag Elternunterhalt 2017</a> erschien zuerst auf <a href="https://anwaeltin-braun.de">Rechtsanwältin Ines Braun Berlin</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Fachvortrag Elternunterhalt 2017</title>
		<link>https://anwaeltin-braun.de/fachvortrag-elternunterhalt-2017-01/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Elke Hausmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 May 2017 12:46:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Elternunterhalt]]></category>
		<category><![CDATA[Fachvorträge]]></category>
		<category><![CDATA[Fachvortrag]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://anwaeltin-braun.de/?p=1987</guid>

					<description><![CDATA[<p>Fachvortrag in Hannover Jahrestagung VorsorgeAnwalt e.V. In diesem Vortrag geht es um bedürftige Eltern und um die Verpflichtungen, die dann auf deren Kinder zukommen. Die in einem Pflegeheim anfallenden Kosten sind häufig so hoch, dass die Renten der Eltern und die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen. Kinder sind gesetzlich verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Eltern [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://anwaeltin-braun.de/fachvortrag-elternunterhalt-2017-01/">Fachvortrag Elternunterhalt 2017</a> erschien zuerst auf <a href="https://anwaeltin-braun.de">Rechtsanwältin Ines Braun Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h6 class="wp-block-heading">Fachvortrag in Hannover</h6>



<h6 class="wp-block-heading">Jahrestagung VorsorgeAnwalt e.V.</h6>



<span id="more-1987"></span>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">In diesem Vortrag geht es um bedürftige Eltern und um die Verpflichtungen, die dann auf deren Kinder zukommen. Die in einem Pflegeheim anfallenden Kosten sind häufig so hoch, dass die Renten der Eltern und die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen. Kinder sind gesetzlich verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Eltern zu sorgen. Die Sozialhilfeträger übernehmen zwar zunächst die Kosten, holen sich die Leistungen aber so weit wie möglich von den Kindern zurück. Ob Kinder Elternunterhalt zahlen müssen, hängt von deren Einkommen und Vermögen ab. Der Vortrag befasst sich ausführlich mit den hier bestehenden rechtlichen Gestaltungsspielräumen. Wenn Eltern durch sittliches Verschulden bedürftig geworden sind, ihre Unterhaltsverpflichtung gegenüber ihren Kindern gröblich vernachlässigt oder sich gegenüber ihren Kindern oder deren nahen Angehörigen einer vorsätzlichen schweren Verfehlung schuldig gemacht haben, kann sich der Unterhalt reduzieren oder ganz entfallen. Das sittliche Verschulden muss dabei jedoch von ganz erheblichem Gewicht sein, worauf der Vortrag ebenfalls explizit eingeht. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://anwaeltin-braun.de/fachvortrag-elternunterhalt-2017-01/">Fachvortrag Elternunterhalt 2017</a> erschien zuerst auf <a href="https://anwaeltin-braun.de">Rechtsanwältin Ines Braun Berlin</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Fachvortrag Elternunterhalt 2016</title>
		<link>https://anwaeltin-braun.de/fachvortrag-elternunterhalt-2016/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Elke Hausmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Aug 2016 12:49:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Elternunterhalt]]></category>
		<category><![CDATA[Fachvorträge]]></category>
		<category><![CDATA[Fachvortrag]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://anwaeltin-braun.de/?p=1992</guid>

					<description><![CDATA[<p>Fachvortrag in Berlin Arbeitskreis Erbrecht des Berliner Anwaltsvereins In diesem Vortrag geht es um bedürftige Eltern und um die Verpflichtungen, die dann auf deren Kinder zukommen. Die in einem Pflegeheim anfallenden Kosten sind häufig so hoch, dass die Renten der Eltern und die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen. Kinder sind gesetzlich verpflichtet, für den Unterhalt [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://anwaeltin-braun.de/fachvortrag-elternunterhalt-2016/">Fachvortrag Elternunterhalt 2016</a> erschien zuerst auf <a href="https://anwaeltin-braun.de">Rechtsanwältin Ines Braun Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h6 class="wp-block-heading">Fachvortrag in Berlin</h6>



<h6 class="wp-block-heading">Arbeitskreis Erbrecht des Berliner Anwaltsvereins</h6>



<span id="more-1992"></span>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">In diesem Vortrag geht es um bedürftige Eltern und um die Verpflichtungen, die dann auf deren Kinder zukommen. Die in einem Pflegeheim anfallenden Kosten sind häufig so hoch, dass die Renten der Eltern und die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen. Kinder sind gesetzlich verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Eltern zu sorgen. Die Sozialhilfeträger übernehmen zwar zunächst die Kosten, holen sich die Leistungen aber so weit wie möglich von den Kindern zurück. Ob Kinder Elternunterhalt zahlen müssen, hängt von deren Einkommen und Vermögen ab. Der Vortrag befasst sich ausführlich mit den hier bestehenden rechtlichen Gestaltungsspielräumen. Wenn Eltern durch sittliches Verschulden bedürftig geworden sind, ihre Unterhaltsverpflichtung gegenüber ihren Kindern gröblich vernachlässigt oder sich gegenüber ihren Kindern oder deren nahen Angehörigen einer vorsätzlichen schweren Verfehlung schuldig gemacht haben, kann sich der Unterhalt reduzieren oder ganz entfallen. Das sittliche Verschulden muss dabei jedoch von ganz erheblichem Gewicht sein, worauf der Vortrag ebenfalls explizit eingeht. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://anwaeltin-braun.de/fachvortrag-elternunterhalt-2016/">Fachvortrag Elternunterhalt 2016</a> erschien zuerst auf <a href="https://anwaeltin-braun.de">Rechtsanwältin Ines Braun Berlin</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Elternunterhalt und Schenkungen</title>
		<link>https://anwaeltin-braun.de/elternunterhalt-und-schenkungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Elke Hausmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 07 Mar 2015 15:32:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Elternunterhalt]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://anwaeltin-braun.de/?p=1503</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://anwaeltin-braun.de/elternunterhalt-und-schenkungen/">Elternunterhalt und Schenkungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://anwaeltin-braun.de">Rechtsanwältin Ines Braun Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="wpb-content-wrapper"><div class="vc_row wpb_row vc_row-fluid"><div class="wpb_column vc_column_container vc_col-sm-12"><div class="vc_column-inner"><div class="wpb_wrapper">
	<div class="wpb_text_column wpb_content_element" >
		<div class="wpb_wrapper">
			<p>Was passiert, wenn ein Elternteil sein Vermögen bereits zu Lebzeiten seinen Kindern geschenkt hat und später die Einkünfte nicht mehr zur Deckung des Bedarfs ausreichen?<span id="more-1503"></span></p>
<p>Voraussetzung für den Rückforderungsanspruch ist, dass der Unterhaltsberechtigte nach der Vollziehung der Schenkung außer Stande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten. Dies ist der Fall, wenn er seinen Bedarf weder aus seinem Einkommen noch aus der Verwertung von Vermögen decken kann.<br />Nach der Rechtsprechung des BGH gehört zum Vermögen, das vor Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs vom Unterhaltsberechtigten verwertet werden muss, auch der Rückforderungsanspruch gemäß § 528 BGB.</p>
<p>Der Anspruch auf Rückgabe des Geschenkes ist ausgeschlossen, wenn</p>
<ul>
<li>der Schenker seine Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat,</li>
<li>zurzeit des Eintritts seiner Bedürftigkeit seit der Schenkung 10 Jahre verstricken sind,</li>
<li>der Beschenkte bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außer Stande ist, das Geschenk herauszugeben.</li>
</ul>

		</div>
	</div>
</div></div></div></div></div><p>Der Beitrag <a href="https://anwaeltin-braun.de/elternunterhalt-und-schenkungen/">Elternunterhalt und Schenkungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://anwaeltin-braun.de">Rechtsanwältin Ines Braun Berlin</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt bei Kontaktabbruch zum unterhaltspflichtigen Kind</title>
		<link>https://anwaeltin-braun.de/verwirkung-des-anspruchs-auf-elternunterhalt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Elke Hausmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 17 May 2014 14:54:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Elternunterhalt]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://anwaeltin-braun.de/?p=1514</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://anwaeltin-braun.de/verwirkung-des-anspruchs-auf-elternunterhalt/">Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt bei Kontaktabbruch zum unterhaltspflichtigen Kind</a> erschien zuerst auf <a href="https://anwaeltin-braun.de">Rechtsanwältin Ines Braun Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="wpb-content-wrapper"><div class="vc_row wpb_row vc_row-fluid"><div class="wpb_column vc_column_container vc_col-sm-12"><div class="vc_column-inner"><div class="wpb_wrapper">
	<div class="wpb_text_column wpb_content_element" >
		<div class="wpb_wrapper">
			<p>Nach § 1611 BGB ist für eine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs erforderlich, dass sich der Unterhaltsberechtigte vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht hat.</p>
<p><span id="more-1514"></span>Eine schwere Verfehlung kann regelmäßig nur bei einer tief greifenden Beeinträchtigung schutzwürdiger wirtschaftlicher Interessen oder persönlicher Belange des Pflichtigen angenommen werden. Ein vom Unterhaltsberechtigten Elternteil ausgehender Kontaktabbruch ist regelmäßig eine Verfehlung. Sie führt aber nur ausnahmsweise bei Vorliegen weiterer Umstände, die das Verhalten des Unterhaltsberechtigten auch als schwere Verfehlung erscheinen lassen, zur Verwirkung des Elternunterhalts.</p>
<p>Beispiel: Ein Elternteil hat sein Kind, das er später auf Elternunterhalt in Anspruch nimmt, schon im Kleinkindalter bei den Großeltern zurückgelassen und sich in der Folgezeit nicht mehr im nennenswerten Umfang darum gekümmert. Hier offenbart das Unterlassen des Elternteils einen so groben Mangel an elterlicher Verantwortung und menschlicher Rücksichtnahme, dass nach Abwägung aller Umstände von einer schweren Verfehlung ausgegangen werden kann.</p>

		</div>
	</div>
</div></div></div></div>
</div><p>Der Beitrag <a href="https://anwaeltin-braun.de/verwirkung-des-anspruchs-auf-elternunterhalt/">Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt bei Kontaktabbruch zum unterhaltspflichtigen Kind</a> erschien zuerst auf <a href="https://anwaeltin-braun.de">Rechtsanwältin Ines Braun Berlin</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>

<!--
Performance optimized by W3 Total Cache. Learn more: https://www.boldgrid.com/w3-total-cache/?utm_source=w3tc&utm_medium=footer_comment&utm_campaign=free_plugin


Served from: anwaeltin-braun.de @ 2026-07-15 23:50:47 by W3 Total Cache
-->