Fachvortrag Elternunterhalt 2018

Fachvortrag in Berlin
Arbeitskreis Familienrecht des Berliner Anwaltsvereins

In diesem Vortrag geht es um bedürftige Eltern und um die Verpflichtungen, die dann auf deren Kinder zukommen. Die in einem Pflegeheim anfallenden Kosten sind häufig so hoch, dass die Renten der Eltern und die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen. Kinder sind gesetzlich verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Eltern zu sorgen. Die Sozialhilfeträger übernehmen zwar zunächst die Kosten, holen sich die Leistungen aber so weit wie möglich von den Kindern zurück. Ob Kinder Elternunterhalt zahlen müssen, hängt von deren Einkommen und Vermögen ab. Der Vortrag befasst sich ausführlich mit den hier bestehenden rechtlichen Gestaltungsspielräumen. Wenn Eltern durch sittliches Verschulden bedürftig geworden sind, ihre Unterhaltsverpflichtung gegenüber ihren Kindern gröblich vernachlässigt oder sich gegenüber ihren Kindern oder deren nahen Angehörigen einer vorsätzlichen schweren Verfehlung schuldig gemacht haben, kann sich der Unterhalt reduzieren oder ganz entfallen. Das sittliche Verschulden muss dabei jedoch von ganz erheblichem Gewicht sein, worauf der Vortrag ebenfalls explizit eingeht.