EINE WIRKSAME PATIENTEN­VERFÜGUNG IST KEINE KLEINIGKEIT

Was passiert, wenn Sie einen Unfall erleiden oder plötzlich schwer erkranken? Was, wenn Sie bewusstlos sind und keine Entscheidungen mehr treffen können? Eigentlich wollten Sie sich doch schon lange um Ihre Patientenverfügung kümmern.

Niemand beschäftigt sich gerne mit der eigenen Vergänglichkeit. Aber öffnen Sie die Augen und vertrauen Sie nicht darauf, dass im Notfall schon die für Sie richtigen Entscheidungen getroffen werden. Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten. Für sich selbst vorgesorgt zu haben, gibt Ihnen ein gutes und sicheres Gefühl.

In einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, ob und welche medizinischen Maßnahmen der Arzt und das Behandlungsteam in bestimmten Situationen vornehmen dürfen. Eine Patientenverfügung verfassen Sie ausschließlich für den Fall, dass Sie Ihren Willen dem Arzt selbst nicht mehr erklären können, beispielsweise aufgrund eines Komas.

Wie lange und mit welchen Mitteln Sie eine Lebensverlängerung wünschen, entscheidet ganz allein Ihre persönliche Einstellung. Haben Sie hierzu noch keine konkreten Vorstellungen, sollten Sie sich damit in Ruhe beschäftigen.

Dabei können folgende Fragen hilfreich sein:

Wie stehen Sie zur Sterbehilfe?

Bis wohin fühlen Sie sich moralisch verpflichtet, gegen eine Krankheit oder den Tod zu kämpfen?

Wie möchten Sie sich von Ihren Angehörigen verabschieden?

Was verstehen Sie unter einem würdevollen Tod?

Gibt es persönliche Erlebnisse, die Ihre Einstellung zu Krankheiten und Tod besonders geprägt haben?
patientenverfuegung-richtig-formulieren

Richtig formulieren

In einer Patientenverfügung müssen Sie sich klar bekennen: Vermeiden Sie unverbindliche allgemeine Aussagen. Pauschalierungen wie “ich möchte menschenwürdig sterben“ helfen nicht weiter. Auch welches Leben “erträglich“ ist, hängt davon ab, was man selbst als erträglich empfindet. Ob eine medizinische Behandlungsmethode “angemessen“ oder ob ein Leiden “qualvoll“ ist, richtet sich immer danach, was man selbst als angemessen oder qualvoll empfindet.

Wenn Ärzte Patientenverfügungen nicht beachten, dann meist deshalb, weil sie anhand der Formulierungen nicht mit Sicherheit feststellen können, was der Patient tatsächlich gemeint hat und tatsächlich wollte. Um dies zu vermeiden, sollten Sie sich fachkundig und qualifiziert beraten und unterstützen lassen.

Häufige Fragen zur Patientenverfügung

Stellen Sie sich vor, Sie befinden sich nach einem Unfall in einer Situation, in der Sie nicht mehr mit Ihrer Umgebung kommunizieren können. Sie haben Hoffnung auf eine Besserung Ihres Zustandes, gleichzeitig ist Ihnen aber bewusst dass Sie mit Ihrer Patientenverfügung weitreichende Bestimmungen getroffen haben, die eventuell zu einem Abbruch der Behandlung führen.

Sie müssen sich die Frage stellen, ob Sie mit dem Risiko leben wollen, eine Patientenverfügung eventuell nicht mehr widerrufen zu können, selbst wenn Sie es wollten.

Machen Sie sich bewusst, dass es kein Zurück gibt, wenn Sie Ihren eigenen Willen nicht mehr äußern können. Die Patientenverfügung lässt sich in diesem Fall nicht mehr widerrufen.

Es gibt nicht das beste Formular für eine Patientenverfügung. Eine Patientenverfügung ist stets eine äußerst individuelle Angelegenheit, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten sein muss.

Ihr können die unterschiedlichsten Wert- und Moralvorstellungen zu Grunde liegen.

Natürlich finden Sie im Internet unzählige Vorschläge für Patientenverfügungen. Von einigen rate ich generell ab, andere können durchaus verwendbar sein und als sichere Grundlage dienen.

Die Rechtslage ist eindeutig: Patientenverfügungen sind für Arzt und Betreuer verbindlich.

Damit Ihr eigener Wille bei medizinischen Behandlungen Berücksichtigung findet, bedarf es aber einer Patientenverfügung in einer für den Arzt rechtlich verbindlichen Form.

Grundsätzlich können Sie eine Patientenverfügung wirksam verfassen, sobald Sie volljährig und in der Lage sind, die in Ihrer Patientenverfügung getroffenen Verfügungen geistig zu erfassen und ihren Inhalt zu verstehen.

Eine Patientenverfügung ist rechtlich nur dann verbindlich, wenn der Wille des Patienten eindeutig und sicher festgestellt werden kann.

Sie können keine Behandlung anweisen, die von der Krankenkasse kostenmäßig nicht übernommen wird.

Sie können selbstverständlich auch keine Handlungen vom Arzt verlangen, die gesetzlich verboten sind, wie zum Beispiel aktive Sterbehilfe.

Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst werden. Das bedeutet aber nicht, dass Sie die Patientenverfügung eigenhändig schreiben müssen. Sie muss lediglich eigenhändig von Ihnen unterschrieben werden.

Auch wenn ich von Standardformularen abrate, soll das nicht bedeuten, dass Sie nicht an bestimmten Stellen der Patientenverfügung auf fachmännisch vorbereitete Formulierungen zurückgreifen können und auch sollten.

Beispielsweise stellt das Bundesministerium der Justiz Arbeitshilfen zur Verfügung. Insbesondere die wesentlichen Krankheitssituationen, die Anlass für eine Patientenverfügung geben können, sind gut ausformuliert.

Es hilft nichts, wenn Sie eine Patientenverfügung verfasst haben, diese im Notfall aber nicht aufgefunden wird.

Die Patientenverfügung sollte im Bedarfsfall schnellstmöglich im Original vorliegen. Führen Sie deshalb sicherheitshalber im Geldbeutel einen Hinweis auf die Patientenverfügung und deren Aufbewahrungsort sowie die Telefonnummer Ihres Bevollmächtigten mit sich.

Bei der Bundesnotarkammer wird das Zentrale Vorsorgeregister geführt. Hier werden Angaben zu notariellen und sonstigen Vorsorgevollmachten eingetragen. Dabei wird nicht die Vollmacht selbst hinterlegt, sondern nur registriert,

  • dass eine Vollmacht besteht
  • für welche Bereiche sie errichtet wurde und

ob darüber hinaus in der Vollmacht eine Patientenverfügung enthalten ist

Eine Patientenverfügung gilt nach der Rechtslage so lange, bis sie widerrufen wird.

Der Widerruf einer Patientenverfügung ist grundsätzlich jederzeit und formlos möglich. Voraussetzung ist jedoch stets, dass der Betroffene noch in der Lage ist, einen Willen zu bilden, also einwilligungsfähig ist.

Wenn Sie nach wie vor Ihre ursprüngliche Patientenverfügung beibehalten möchten, ist keine Aktualisierung vorgeschrieben. Sie erleichtern Ihrem Arzt jedoch die Entscheidungsfindung, wenn er ein verhältnismäßig aktuelles Exemplar Ihrer Patientenverfügung vorliegen hat.