Pflichtteilsbegrenzung in guter Absicht

Fachvortrag in Berlin
Arbeitskreis Erbrecht des Berliner Anwaltsvereins

Kinder manövrieren sich manchmal – zum großen Dilemma der Eltern – in eine hoffnungslose finanzielle Lage. Wenn dann auch nachhaltige Anstrengungen nicht zur Entschuldung des Kindes führen, droht für den Erbfall ein unschönes Szenario: Das Familienvermögen bleibt nicht lange bei den Kindern. Im Rahmen der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung werden Gläubiger durch Vermögensverzeichnisse auf dem Laufenden gehalten, können so ZV-Maßnahmen einleiten und erhalten auf diesem Weg Zugriff auf die Nachlasswerte. Hier könnte die „Pflichtteilsbegrenzung in guter Absicht“ helfen, das Familienvermögen zu erhalten. Durch eine Art „Zwangsfürsorge“ wird der Nachlass vor der Verschwendungssucht des Kindes und dem Zugriff seiner Gläubiger weitestgehend bewahrt.