Was passiert, wenn ein Elternteil sein Vermögen bereits zu Lebzeiten seinen Kindern geschenkt hat und später die Einkünfte nicht mehr zur Deckung des Bedarfs ausreichen? (mehr …)
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Überprüfung des BAföG-Bescheids durch das Familiengericht
Ist bei der Bewilligung von Ausbildungsförderung in der Form von Vorausleistungen die Höhe des von den Eltern einzusetzende Einkommen streitig, muss das Familiengericht die Rechtmäßigkeit der von der zuständigen Behörde durchgeführtenEinkommensermittlung in vollem Umfang überprüfen (BGH 17. Juli 2013, XII ZR 49/12)
Ausbildungsunterhalt und Zielstrebigkeit des unterhaltsberechtigten Kindes
Das unterhaltsberechtigte Kind verliert den Ausbildungsunterhaltsanspruch gegenüber seinen Eltern nicht schon dann, wenn es ihm aufgrund eines notenschwachen Schulabschlusses erst nach drei Jahren vorgeschalteter Berufsorientierung und ungelernter Aushilfstätigkeiten gelingt, einen Ausbildungsplatz zu erlangen (BGH 3. Juli 2013, XII ZB 220/12).
Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt bei Kontaktabbruch zum unterhaltspflichtigen Kind
Haftung der Eltern für einen Mehrbedarf des Kindes
Die Kosten für eine längerfristige Teilnahme des Kindes an einem Förderunterricht (zum Beispiel Lese- Rechtschreib- Schwäche) können einen unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf des Kindes begründen. Für den berechtigten Mehrbedarf eines minderjährigen Kindes haben grundsätzlich beide Eltern anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen aufzukommen.