Überprüfung des BAföG-Bescheids durch das Familiengericht

Ist bei der Bewilligung von Ausbildungsförderung in der Form von Vorausleistungen die Höhe des von den Eltern einzusetzende Einkommen streitig, muss das Familiengericht die Rechtmäßigkeit der von der zuständigen Behörde durchgeführtenEinkommensermittlung in vollem Umfang überprüfen (BGH 17. Juli 2013, XII ZR 49/12)